Ich bin Psychologin, seit 1993 eingetragene Klinische Psychologin, Gesundheitspsychologin
und Psychotherapeutin, außerdem seit 2005 anerkannte Mediatorin. Ich arbeite mit Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen. Meine Praxis befindet sich in Wien-Döbling.
Mein Einstellung: "... Arbeit (mit sich) kann vieles sein: ernsthaft, traurig, spannend, ...
und darüber hinaus auch Spaß machen..."
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Die Tätikeitsbereiche Klinischer Psychologen beinhalten Klinisch-Psychologische Diagnostik, Klinisch-
Psychologische Beratung und Klinisch-Psychologische Behandlung wie auch wissenschaftliche Forschung.
Nach der Umfangreichen Ausbildung erfolgt die Prüfung durch das BM für Soziale Sicherheit und
Generationen; nach Anerkennung dieser darf der Titel "Klinische Psychologin" geführt werden. Dieser ist
gesetzlich geschützt. Jährliche Fortbildungen sind verpflichtend.
Gesundheitspsychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie und beschäftigt sich mit der Erhaltung der
Gesundheit, mit der Erforschung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Prävention.
Die Anerkennung als Gesundheitspsychologin erfolgt nach Prüfung aller Ausbidungsunterlagen
durch das BM für Soziale Sicherheit und Generationen; nach positiver Beurteilung darf der Titel
"Gesundheitspsychologin" geführt werden und ist ein geschützer Titel. Jährliche Fortbildungen sind
verpflichtend.
"Psychotherapie ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste
und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosmatisch bedingten Verhaltensstörungen und
Leidenszuständen mit wissenschaftlich psychotherapeutischen Methoden,.... mit dem Ziel, bestehende Symp-
tome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung,
Entwicklung und Gesundung des Behandelten zu fördern."
Die Ausbildung nach dem zwei- bis dreijährigen Propädeutikum beträgt für das Fachspezifikum nochmals ca drei Jahre;
Nach dem Abschluss der Ausbildung erfolgt nach den vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit und
Generation im Psychotherapiegesetz (1990) festgesetzten ….... die Anerkennung als Psychotherapeutin auf
einer Liste des Ministeriums. Ab diesem Zeitpunkt ist es gestattet den Titel "Psychotherapeutin" anzuführen.
Der Titel ist gesetzlich geschützt. Jährliche Fortbildungen und Supervisionen sind verpflichtend.
Ist eine Form der Beratung, die einzelne Personen, Gruppen und Organisationen in ihrer beruflichen
Tätigkeit begleiten und bei Reflexionen der jeweiligen Arbeit begleiten.
Die Befähigung dazu wird durch den Berufsverband überprüft und nach positiver Beurteilung bestätigt.
Ist ein strukturierten Verfahren, das von allen beteiligten Personen in freier Entscheidung in Anspruch
genommen wird. Dabei werden Konflikte konstruktiv bearbeitet.
Nach der ca zweijährigen Ausbildung wird diese vom BM für Justiz überprüft; danach darf man sich Mediatorin
nennen und den Beruf offiziell ausüben. Auch dieser Titel ist gesetzlich geschützt.
Coaching ist ein äußerst zielorientiertes Verfahren für einzelne Personen sowie für Teams. Nach der knapp
einjährigen Ausbildung kann man als Coach arbeiten.
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